Title: Kaskogutachten
Published: 29. Januar 2018
Last modified: 19. April 2018

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# Zahlreiche Ursachen – das Kaskogutachten als Lösung

Passiert im Straßenverkehr ein Unfall, ist nicht immer ein anderer Autofahrer zwingend
schuldig. Besonders Wildunfälle sind keine Seltenheit. Wenn Sie in einen solchen
verwickelt werden, geht dies nicht spurlos an Ihrem Fahrzeug vorüber. Im Gegenteil–
derartige Unfälle hinterlassen erhebliche Schäden, bei der Ihre jeweilige Kaskoversicherung
greift. Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich vom Sachverständigenbüro Matthias
Schaub in Bayreuth. Ich erstelle für Sie ein **neutrales und unabhängiges Kaskogutachten**.

Beachten Sie jedoch, dass Sie im Falle eines Kaskoschadens den Gutachter nicht zwingend
selbst wählen dürfen. Allerdings steht es Ihnen frei, bei der entsprechenden Versicherung
einen Vorschlag zu machen. Wenn Sie Glück haben, wird Ihr Vorschlag gewährt. Wählen
Sie ohne Zustimmung der Versicherung einen eigenen Gutachter, sind die Kosten von
Ihnen selbst zu tragen.

 Überzeugen Sie sich selbst von meinem Know-how. Setzen Sie sich einfach mit mir
in Verbindung: [0171 - 230 998 9](https://www.sachverstaendigenbuero-schaub.de/kaskogutachten/+491712309989?output_format=md)

## Was die Teilkaskoversicherung abdeckt

Grundsätzlich verlaufen die Grenzen bei der Teil- und Vollkaskoversicherung fließend.
Beide Versicherungsformen gelten als **freiwillige Ergänzung** zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Lesen Sie nachfolgend im Einzelnen, **bei welchen Unfallursachen** ein Schaden an
Ihrem Fahrzeug von der Teilkaskoversicherung reguliert wird. Auch hierbei gilt zu
beachten, dass die einzelnen Ursachen von Versicherung zu Versicherung variieren
können:

 * Diebstahl
 * Brand
 * Unwetter (z.B. Sturm, Hagel, Überschwemmung)
 * Wildunfälle
 * Marderbiss

## Vollkaskoversicherung: Gehen Sie auf Nummer sicher

Bei bestimmten Schäden kommt weder die Haftpflicht- noch die Teilkaskoversicherung
für Schäden am Fahrzeug auf. In solchen Fällen ist eine Vollkaskoversicherung die
beste Versicherungslösung. In dieser Versicherungsart sind **sämtliche Leistungen
der Teilkaskoversicherung inkludiert**.

**Die Vollkaskoversicherung deckt Folgendes ab:**

 * Selbst verursachte Schäden
 * Vandalismusschäden (abhängig vom jeweiligen Vertragsstand)
 * Betriebsschäden
 * Autoschlüsselverlust
 * Und vieles mehr

In beiden Fällen – sowohl Teil- als auch Vollkasko-Angelegenheiten – erstelle ich
Ihnen auf Wunsch ein Gutachten.